Rechtlicher Rahmen der Preisgestaltung des neuen Pfändungsschutzkontos

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Rechtlicher Rahmen der Preisgestaltung des neuen Pfändungsschutzkontos by Alexander Steinhof, GRIN Verlag
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Author: Alexander Steinhof ISBN: 9783640984329
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 15, 2011
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Alexander Steinhof
ISBN: 9783640984329
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 15, 2011
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach aktuellem Recht, ab dem 01.07.2010, du?rfen Kreditinstitute nach wie vor fu?r Kontopfa?ndungen keine weiteren Gebu?hren verlangen, jedoch gibt es zur Zeit keine gesetzlichen Vorgaben, wie die konkrete Gebu?hrenstruktur bei P--Konten auszusehen hat. Oft werden P--Konten aus technischen Gru?nden in andere unu?blichere Kontofu?h-- rungsmodelle und Kontokartensysteme zur Bargeldabhebung umgestellt und Kreditkar-- ten in jeglicher Ausfu?hrung werden in der Regel eingezogen. Dadurch sind die P--Konten grundsa?tzlich nicht mehr mit dem durchschnittlichen Girokonto vergleichbar und wer-- den auch bei den Kreditinstituten hinsichtlich ihrer Gebu?hren demnach anders berech-- net. Durch den regelma?ßig ho?heren Aufwand bei der Verwaltung und der Umstellung eines Girokontos in ein P--Konto, berechnen Kreditinstitute dem Kunden, der vermutlich in Zahlungsschwierigkeiten steckt, ha?ufig ein ho?heres als das u?bliche Entgelt fu?r Giro-- konten. Diese Erho?hung der Grundgebu?hren und auch die Gebu?hren weiterer Dienste der Banken, schwanken zwischen 0 EUR und u?ber 20 EUR monatlich.5 Eine detaillierte rechtliche Kla?rung, wie hoch das Entgelt fu?r ein P--Konto maximal sein darf, gibt es aktu-- ell nicht. Es ist demnach davon auszugehen, dass es hierzu in Zukunft mehr Urteile u?ber die maximalen Gebu?hren eines P--Kontos geben wird. Grundsa?tzlich erntet der § 850k ZPO unter den Verbrauchern und Verbraucher-- schu?tzern und auch unter den Juristen Lob.6 Die gro?ßte Kritik geht gegen die offene Preispolitik und die U?bertragung von Verantwortung an die Kreditinstitute. Die Kreditin-- stitute wollen sich hingegen nicht zum Verwalter von teuren Schuldnerkonten ohne entsprechende Gegenleistung machen lassen.

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach aktuellem Recht, ab dem 01.07.2010, du?rfen Kreditinstitute nach wie vor fu?r Kontopfa?ndungen keine weiteren Gebu?hren verlangen, jedoch gibt es zur Zeit keine gesetzlichen Vorgaben, wie die konkrete Gebu?hrenstruktur bei P--Konten auszusehen hat. Oft werden P--Konten aus technischen Gru?nden in andere unu?blichere Kontofu?h-- rungsmodelle und Kontokartensysteme zur Bargeldabhebung umgestellt und Kreditkar-- ten in jeglicher Ausfu?hrung werden in der Regel eingezogen. Dadurch sind die P--Konten grundsa?tzlich nicht mehr mit dem durchschnittlichen Girokonto vergleichbar und wer-- den auch bei den Kreditinstituten hinsichtlich ihrer Gebu?hren demnach anders berech-- net. Durch den regelma?ßig ho?heren Aufwand bei der Verwaltung und der Umstellung eines Girokontos in ein P--Konto, berechnen Kreditinstitute dem Kunden, der vermutlich in Zahlungsschwierigkeiten steckt, ha?ufig ein ho?heres als das u?bliche Entgelt fu?r Giro-- konten. Diese Erho?hung der Grundgebu?hren und auch die Gebu?hren weiterer Dienste der Banken, schwanken zwischen 0 EUR und u?ber 20 EUR monatlich.5 Eine detaillierte rechtliche Kla?rung, wie hoch das Entgelt fu?r ein P--Konto maximal sein darf, gibt es aktu-- ell nicht. Es ist demnach davon auszugehen, dass es hierzu in Zukunft mehr Urteile u?ber die maximalen Gebu?hren eines P--Kontos geben wird. Grundsa?tzlich erntet der § 850k ZPO unter den Verbrauchern und Verbraucher-- schu?tzern und auch unter den Juristen Lob.6 Die gro?ßte Kritik geht gegen die offene Preispolitik und die U?bertragung von Verantwortung an die Kreditinstitute. Die Kreditin-- stitute wollen sich hingegen nicht zum Verwalter von teuren Schuldnerkonten ohne entsprechende Gegenleistung machen lassen.

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