Der faktische Konzern

Business & Finance, Business Reference, Business Law
Cover of the book Der faktische Konzern by Jan Cihar, GRIN Verlag
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Author: Jan Cihar ISBN: 9783638158589
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 10, 2002
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Jan Cihar
ISBN: 9783638158589
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 10, 2002
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Privatrecht), Veranstaltung: Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll der faktische Konzern mit seinen Rechtsgrundlagen und konzernrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden. Dazu empfiehlt es sich zunächst, den Konzernbegriff im allgemeinen zu klären sowie den faktischen Konzern gegenüber anderen Erscheinungsformen der Unternehmenskonzentration abzugrenzen. Ein Konzern ist nach §§ 15, 18/1 AktG ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung, wobei letzteres das entscheidende Kriterium ist.1 Da es im faktischen Konzern i.d.R. schon an der einheitlichen Leitung fehlt2, wird noch zu untersuchen sein, inwieweit es gerechtfertigt ist, hier trotzdem von einem Konzern zu sprechen.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Privatrecht), Veranstaltung: Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll der faktische Konzern mit seinen Rechtsgrundlagen und konzernrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden. Dazu empfiehlt es sich zunächst, den Konzernbegriff im allgemeinen zu klären sowie den faktischen Konzern gegenüber anderen Erscheinungsformen der Unternehmenskonzentration abzugrenzen. Ein Konzern ist nach §§ 15, 18/1 AktG ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung, wobei letzteres das entscheidende Kriterium ist.1 Da es im faktischen Konzern i.d.R. schon an der einheitlichen Leitung fehlt2, wird noch zu untersuchen sein, inwieweit es gerechtfertigt ist, hier trotzdem von einem Konzern zu sprechen.

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