Kritische Würdigung des BFH-Urteils IX R 5301. Konsequenz der Beteiligung einer vermögensverwaltenden an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Business & Finance, Accounting
Cover of the book Kritische Würdigung des BFH-Urteils IX R 5301. Konsequenz der Beteiligung einer vermögensverwaltenden an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft by Axel Wild, GRIN Verlag
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Author: Axel Wild ISBN: 9783638631716
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 5, 2007
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Axel Wild
ISBN: 9783638631716
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 5, 2007
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Steuerseminar im Sommersemester 2005, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abfärbevorschrift des §15 III Nr.1 EStG bestimmt, dass auch eine PG, die nur teilweise gewerblich tätig ist, in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt. Konsequenz ist zum einen die Umqualifizierung ihrer übrigen steuerbaren Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb samt Gewerbesteuerpflicht, und zum anderen die Steuerverstrickung der in den WG enthaltenen stillen Reserven beim Übergang von einer Überschuss- zu einer Gewinneinkunftsart. In der Vergangenheit wendete die Rechtsprechung die Abfärbevorschrift unabhängig vom wirtschaftlichen Gewicht der gewerblichen Tätigkeit sehr restriktiv an.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Steuerseminar im Sommersemester 2005, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abfärbevorschrift des §15 III Nr.1 EStG bestimmt, dass auch eine PG, die nur teilweise gewerblich tätig ist, in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt. Konsequenz ist zum einen die Umqualifizierung ihrer übrigen steuerbaren Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb samt Gewerbesteuerpflicht, und zum anderen die Steuerverstrickung der in den WG enthaltenen stillen Reserven beim Übergang von einer Überschuss- zu einer Gewinneinkunftsart. In der Vergangenheit wendete die Rechtsprechung die Abfärbevorschrift unabhängig vom wirtschaftlichen Gewicht der gewerblichen Tätigkeit sehr restriktiv an.

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